Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union


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Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union
Das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (EUGöD) ist eines der drei Gerichte der Europäischen Union. Das Gericht ist das erste und einzige Fachgericht der Union. Es wurde nach dem durch den Vertrag von Nizza eingeführten  EG-Vertrag durch einen Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 2. November 2004 als Gerichtliche Kammer errichtet.

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