Die
Gerichtsherrschaft ist ein historischer Ausdruck für das Recht eines
Grundherren, Gericht zu halten. Diejenige Person, welche dieses Recht besaß, wurde Gerichtsherr oder Gerichtsfrau genannt. Mit der
Grundherrschaft war ursprünglich die Befugnis zur Rechtsprechung bei kleineren Delikten und bei Klagen um Gut und Geld verbunden.