Das
Gerichtsverfahren oder kurz
Verfahren ist die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhalts auf seine Rechtsfolgen. Im österreichischen Deutsch heißt das Gerichtsverfahren auch
Causa, nicht zu verwechseln mit dem
Rechtsgrund, der ebenso bezeichnet wird. Der Begriff „
Prozess“ umschreibt das Gerichtsverfahren nur unzureichend, da er stets auf eine Rechtsstreitigkeit abstellt.