Gerichtsverfassungsgesetz


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Gerichtsverfassungsgesetz
Das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) regelt die Gerichtsverfassung eines Teils der ordentlichen Gerichtsbarkeit, nämlich der streitigen Zivilgerichtsbarkeit und der Strafgerichtsbarkeit. Nach GVG ist das GVG auch anzuwenden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

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