Geschäftsanteil


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Geschäftsanteil
Mit dem Rechtsbegriff Geschäftsanteil bezeichnet man im Recht der deutschen GmbH und der eingetragenen Genossenschaft den Anteil eines Gesellschafters am Stammkapital (dem Gesellschaftsvermögen) der GmbH oder der Genossenschaft. Häufig wird der Begriff synonym mit dem Begriff Gesellschaftsanteil verwendet.

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