Ein
Geschäftsvorfall oder
Geschäftsfall ist ein Vorgang, der die Vermögenszusammensetzung in einem Unternehmen beeinflusst bzw. verändert. Ein Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, alle Geschäftsvorfälle in seiner
Buchführung lückenlos zu erfassen, um so den finanziellen Stand des Unternehmens zu dokumentieren. Jeder Geschäftsvorfall wird mit einem
Buchungssatz festgehalten und somit gebucht. Dabei wird stets auf den Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg“ geachtet. Einige Beispiele möglicher Geschäftsvorfälle sind: