Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)


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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)
Die deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abk.: GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern (natürlichen oder juristischen Personen), die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern ( BGB). Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die ursprüngliche und einfachste Form der Personengesellschaft und eine Gesamthandsgemeinschaft.

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