Die
Gesellschaft zu Mittellöwen ist eine der 13 Gesellschaften der Stadt
Bern und damit eine durch die
Verfassung des
Kantons Bern garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie ist eine burgerliche
Korporation im Sinn der bernischen Gemeindegesetzgebung und untersteht der Aufsicht der kantonalen Behörden. Als Personalkörperschaft hat sie kein eigenes Territorium und ist steuerpflichtig. Sie umfasst alle
Burgerinnen und Burger von Bern, die das Gesellschaftsrecht zu Mittellöwen besitzen.