Das
Gesetz zur Neugliederung des Kreises Kempen-Krefeld und der kreisfreien Stadt Viersen vom 18. Dezember 1969 beendete die erste Phase der
Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen und ordnete die Gemeindestruktur im heutigen
Kreis Viersen und der Stadt
Meerbusch mit Wirkung zum 1. Januar 1970 neu.