Gesetz zur Neugliederung des Kreises Kempen-Krefeld und der kreisfreien Stadt Viersen


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Gesetz zur Neugliederung des Kreises Kempen-Krefeld und der kreisfreien Stadt Viersen
Das Gesetz zur Neugliederung des Kreises Kempen-Krefeld und der kreisfreien Stadt Viersen vom 18. Dezember 1969 beendete die erste Phase der Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen und ordnete die Gemeindestruktur im heutigen Kreis Viersen und der Stadt Meerbusch mit Wirkung zum 1. Januar 1970 neu.

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