Das
Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Grevenbroich wurde am 30. Juni 1969 verkündet und gliederte einige Gemeinden des
Landkreises Grevenbroich (ab 1. Okt. 1969: Kreis Grevenbroich) neu. Vier Gemeinden wurden zu zwei neuen Gemeinden zusammengeschlossen und zwei Ämter aufgelöst.