Gesetzentwurf


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Gesetzentwurf
Ein Gesetzentwurf ist der vollständig ausformulierte Gesetzestext (Entwurf), der den gesetzgebenden Körperschaften zur Beratung und Abstimmung vorgelegt wird. Bis zur Schlussabstimmung führt der Titel des Gesetzestextes die Bezeichnung „Entwurf eines Gesetzes …“.

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