Gesetzgebungsverfahren finden in der
Republik Österreich auf Bundes- und auf Landesebene statt und beziehen mehrere
Verfassungsorgane ein. Sie werden durch einen Gesetzesantrag (auch Gesetzentwurf, Gesetzesinitiative) eingeleitet, der meist von der
Bundes- beziehungsweise von der
Landesregierung als so genannte Regierungsvorlage eingebracht wird.