Von einem
Geständnis wird allgemein gesprochen, wenn jemand einen bestimmten
Sachverhalt einräumt, der ihm zur Last gelegt wird. Speziell gilt im
Prozessrecht als Geständnis, wenn eine Partei erklärt, dass Tatsachenbehauptungen des Gegners zutreffen, die für die Partei ungünstig sind.