Gewaltenteilung (in der
Schweiz und in
Österreich Gewaltentrennung) ist die Verteilung der
Staatsgewalt auf mehrere
Staatsorgane zum Zweck der
Machtbegrenzung und der Sicherung von
Freiheit und
Gleichheit. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung (
Legislative), Verwaltung (
Exekutive) und Rechtsprechung (
Judikative) unterschieden.
Vollziehung ist der Überbegriff für Verwaltung und Justiz, die beide organisatorisch grundsätzlich streng getrennt sind.