Der Begriff
Gewaltkriminalität wird unterschiedlich definiert. In Deutschland wird unter dem Begriff Gewaltkriminalität, nach einer Vereinbarung des Bundes und der Länder aus dem Jahr 1983, eine Reihe von Delikten zusammengefasst, die der schweren oder zumindest mittelschweren Kriminalität zuzurechnen sind. Im deutschsprachigen
Strafrecht existiert der Begriff formal nicht.