Gewerbefreiheit, auch als freies
Unternehmertum bezeichnet, ist die grundsätzliche
Freiheit für jedermann, sich gewerblich zu betätigen. Sie ergibt sich als praktische Konsequenz aus dem Grundmotiv der allgemeinen
Berufsfreiheit. Die Gewerbefreiheit ist daher die zentrale Forderung des klassischen
Liberalismus gegenüber den Restriktionen des
Zunftwesens und der
Ständegesellschaft. Seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gehört sie zu den wirtschaftlichen Grundrechten und hat in zahlreichen Verfassungen Niederschlag gefunden. Bereits während der
Französischen Revolution proklamiert, wurde die Gewerbefreiheit 1810, als Hauptbestandteil der
Stein-Hardenbergschen Reformen, in
Preußen eingeführt.