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Gewerbezentralregister
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Gewerbezentralregister
Das
Gewerbezentralregister
(
GZR
) wird beim deutschen
Bundesamt für Justiz
als besondere Abteilung des
Bundeszentralregisters
geführt. Hier werden
nicht
sämtliche
Gewerbetreibenden
der Bundesrepublik Deutschland gespeichert. Grundsätzlich werden Gewerbe lokal bei den einzelnen
Gewerbeämtern
registriert. Vielmehr enthält es
Verwaltungsentscheidungen
(
Gewerbeuntersagungen
,
Rücknahme
von Erlaubnissen,
Konzessionen
etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen
Unternehmung
während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens,
Bußgeldentscheidungen
wegen im
Zusammenhang
mit der Gewerbeausübung begangener
Ordnungswidrigkeiten
(soweit das festgesetzte Bußgeld 200 € übersteigt) sowie bestimmte rechtskräftige strafgerichtliche
Verurteilungen
gegen Gewerbetreibende.
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