Als
gezielte Tötung (
engl. ) versteht man die von einem Staat oder einer Organisation durchgeführte Tötung einer Person, die als
ungesetzlicher Kombattant oder allgemeine Bedrohung für die Sicherheit der eigenen Bevölkerung angesehen wird. Die
Taktik steht häufig im Zusammenhang mit
asymmetrischer Kriegsführung und wird insbesondere gegen Personen angewendet, die sich in Staaten aufhalten, in denen der Einsatz
konventioneller Streitkräfte nicht möglich ist und in denen die dortigen Behörden eine straf- oder völkerrechtliche Verfolgung der entsprechenden Person nicht durchsetzen können oder verhindern. Neben
geheimdienstlichen
Operationen kann dies auch eine
Kommandooperation einer polizeilichen oder militärischen
Spezialeinheit sein. Die Tötungen können sowohl im eigenen Land als auch auf fremden Gebiet erfolgen. In jüngerer Zeit setzen die USA zunehmend ferngesteuerte
unbemannte Fluggeräte ein, um identifizierte Gegner in anderen Ländern mit
Luft-Boden-Raketen zu töten, wobei auch Unbeteiligte ums Leben kommen können (milit.
Kollateralschaden).