Eine
Gleichstellungsbeauftragte (auch:
Frauenbeauftragte,
Beauftragte für Chancengleichheit,
Frauenbüro,
Gleichstellungsamt,
Gleichstellungsstelle oder
Frauenvertreterin) ist in der
Bundesrepublik Deutschland eine Person oder eine Stelle innerhalb einer Behörde, einer sozialen Einrichtung, einer Gemeinde oder eines Unternehmens, die sich mit der Förderung und Durchsetzung der
Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern befasst und für die jeweilige Institution oder das jeweilige Unternehmen interne Aufgaben wahrnimmt. In Städten, Gemeinden und Kreisverwaltungen kann die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten auch dem Kommunalen Frauenbüro der
Gebietskörperschaften zugeordnet werden, z.B. nach § 14 Abs. 1, Satz 3 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG).