Als
Goldwährung wurde eine
Währung bezeichnet, deren
Münzen ausschließlich als
Kurantmünzen in
Gold geprägt wurden, wobei der
Metallwert dem
Nennwert entsprach. Die
Banknoten einer Goldwährung konnten jederzeit in Gold umgetauscht werden. Privatpersonen war es jederzeit möglich, aus Gold in Form von
Barren Münzen prägen zu lassen. Silbermünzen wurden unterwertig als
Scheidemünzen in Umlauf gesetzt.