Als
Grablege wird eine regelmäßig benutzte
Grabstätte sozial höhergestellter Personen bezeichnet, meist – jedoch nicht ausschließlich – im Zusammenhang mit der
Bestattung von
Monarchen,
Bischöfen oder
Adelsfamilien. In vielen Fällen sind Grablegen repräsentativ gestaltet und im Inneren von Kirchen zu finden. Für den Begriff der Grablege ist entscheidend, dass die Begräbnisstätte nur für Bestattungen aus demselben sozialen Personenkreis vorgesehen ist.