Unter
Grenzaufsicht versteht man die Aufsicht über eine festgelegte
Zollgrenze, ein Grenzgebiet und einen
grenznahen Raum, in der Regel bestehend aus
zollamtlicher, zum Teil auch polizeilicher
Überwachung. Das Ziel dieser Aufsicht ist die Verhinderung und Verfolgung von illegalen Grenzübertritten,
Schmuggel und anderen Straftaten mit Grenzbezug.