Der
Grenzvertrag von 1881 zwischen Chile und Argentinien zog die vollständige gemeinsame
Landgrenze beider Länder und wurde in
Buenos Aires am 23. Juli 1881 von
Bernardo de Irigoyen, seitens Argentinien, und Francisco de Borja Echeverría, seitens Chile, unterzeichnet. Der Vertrag besticht durch seine Einfachheit, denn er braucht nur eine
Präambel und 7 Artikel, um eine 4000 km lange Grenze zu bestimmen. Für die eigentliche Grenzziehung benötigt er nur die Artikel 1 bis 3. Er ist seitdem unverändert geblieben und trotz vieler Schwierigkeiten und Spannungen hat es zwischen beiden Ländern nie Krieg gegeben.