eine maximal in einem bestimmten Zusammenhang (z. B. Arbeitsplatz) zulässige Menge/Konzentration eines umweltschädlichen oder gesundheitsschädlichen Stoffes (der z. B. krebserregend, keimzellverändernd, fruchtschädigend oder Allergien hervorrufend ist)
oder eine sonstige messbare maximal zulässige gesundheitsschädliche oder belästigende Störgröße, z. B. für Lärm, Elektrische Felder oder für Radioaktivität.