Grenzwert (Rechtswissenschaft)


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Grenzwert (Rechtswissenschaft)
In der Rechtswissenschaft und in den Bereichen des Arbeitsschutzes, des Verbraucherschutzes und des Umweltschutzes verwendet man den Begriff Grenzwert für
  • eine maximal in einem bestimmten Zusammenhang (z. B. Arbeitsplatz) zulässige Menge/Konzentration eines umweltschädlichen oder gesundheitsschädlichen Stoffes (der z. B. krebserregend, keimzellverändernd, fruchtschädigend oder Allergien hervorrufend ist)
  • oder eine sonstige messbare maximal zulässige gesundheitsschädliche oder belästigende Störgröße, z. B. für Lärm, Elektrische Felder oder für Radioaktivität.

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