Groß-Hamburg-Gesetz


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Groß-Hamburg-Gesetz
Das Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen (Groß-Hamburg-Gesetz) war ein von der Reichsregierung Hitler am 26. Januar 1937 mit Wirkung vom 1. April 1937 erlassenes Gesetz, durch das das bisherige Staatsgebiet Hamburgs um volkswirtschaftlich wichtige Gebiete aus den benachbarten preußischen Landkreisen und kreisfreien Städten erweitert wurde. Dazu gehörten die Städte Altona und Wandsbek in der Provinz Schleswig-Holstein sowie Harburg-Wilhelmsburg in der Provinz Hannover, die zum 1. April 1938 Teil der Einheitsgemeinde Hamburg wurden und zusammen mit der hamburgischen Stadt Bergedorf ihre Selbstständigkeit verloren. Im Gegenzug trat Hamburg vor allem das Gebiet der ehemaligen Landherrenschaft Ritzebüttel mit seinen Inseln Scharhörn und Neuwerk sowie den Gebieten rund um Cuxhaven und weitere kleinere hamburgischen Exklaven an Preußen ab. Insgesamt vergrößerte sich die Fläche Hamburgs dadurch von 415 auf 745 Quadratkilometer, die Einwohnerzahl erhöhte sich von 1,19 auf 1,68 Millionen. Im Folgeschritt wurde mit dem „Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Hansestadt Hamburg“ vom 9. Dezember 1937 (HVVG) die Hamburgische Verfassung außer Kraft gesetzt und im „Reichsgau Hamburg“ die Unabhängigkeit der Hansestadt den Reichsinteressen völlig untergeordnet.

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