Großeltern sind die Eltern der Elternteile einer Person. Die leiblichen Großeltern sind zwei
Großmütter und zwei
Großväter. Sie werden auch
Oma und
Opa und verniedlichend
Omi und
Opi genannt. Die Person wiederum ist ein Enkelkind ihrer Großeltern, zwischen ihnen liegt ein Abstand von zwei
Generationen. Die Großeltern werden unterschieden in
vater- und mutterseitig. Alle Großeltern, Eltern, Kinder und Enkel einer Person sind in direkter, gerader Linie miteinander verwandt, weil die einen von den anderen
biologisch abstammen (
Blutsverwandtschaft), oder weil sie rechtlich anerkannt wurden (
Adoption,
Vaterschaftsanerkennung, Geburt nach fremder
Eizellspende). Großeltern sind
rechtlich gesehen Verwandte
zweiten Grades (zwei vermittelnde Geburten). Daneben gibt es auch
soziale Großeltern, beispielsweise die
Pflegeeltern eines Elternteils, oder ein in Freundeskreis oder Nachbarschaft selbst ausgesuchter
Nenn-Opa oder eine
Nenn-Oma (Wahlverwandtschaft), oder berufliche „Leihomas“ als Betreuerinnen.