Großeltern


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Großeltern
Großeltern sind die Eltern der Elternteile einer Person. Die leiblichen Großeltern sind zwei Großmütter und zwei Großväter. Sie werden auch Oma und Opa und verniedlichend Omi und Opi genannt. Die Person wiederum ist ein Enkelkind ihrer Großeltern, zwischen ihnen liegt ein Abstand von zwei Generationen. Die Großeltern werden unterschieden in vater- und mutterseitig. Alle Großeltern, Eltern, Kinder und Enkel einer Person sind in direkter, gerader Linie miteinander verwandt, weil die einen von den anderen biologisch abstammen (Blutsverwandtschaft), oder weil sie rechtlich anerkannt wurden (AdoptionVaterschaftsanerkennung, Geburt nach fremder Eizellspende). Großeltern sind rechtlich gesehen Verwandte zweiten Grades (zwei vermittelnde Geburten). Daneben gibt es auch soziale Großeltern, beispielsweise die Pflegeeltern eines Elternteils, oder ein in Freundeskreis oder Nachbarschaft selbst ausgesuchter Nenn-Opa oder eine Nenn-Oma (Wahlverwandtschaft), oder berufliche „Leihomas“ als Betreuerinnen.

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