Der
Große Krisenstab (GKS) und die
Kleine Lage waren zwei von der
Bundesregierung am 6. September 1977 unmittelbar nach der
Entführung von Hanns-Martin Schleyer durch die
Rote Armee Fraktion (RAF) eingerichtete
Krisenstäbe. Die Einrichtung war eine Folge des eskalierenden
Terrors der RAF während des
Deutschen Herbsts, dessen Auswirkungen als Notstandssituation interpretiert wurden. Auch bei anderen Notsituationen werden von der Bundesregierung Krisenstäbe einberufen, die von der Presse mitunter als „Großer Krisenstab“ bezeichnet werden. Dieser Artikel behandelt die allgemein unter diesem Namen bekannten Krisenstäbe aus dem Jahr 1977, die einmalig in der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland das Handeln von Bundes- und Landesregierungen, den Strafverfolgungsbehörden und den Bundestagsfraktionen koordinierte. Verschiedene Autoren haben die damalige Situation als nicht-erklärten
Ausnahmezustand bewertet.