Das
Großherzogtum Toskana (italienisch
Granducato di Toscana) war ein in dieser Form seit dem 16. Jahrhundert bestehendes historisches
Territorium im heutigen
Italien. Es war
Lehen des
römisch-deutschen Kaisers als Teil
Reichsitaliens. Hervorgegangen ist der Staat aus dem wirtschaftlich prosperierenden Stadtstaat
Florenz, der bereits im
Spätmittelalter begann, die umliegenden Kommunen zu erwerben. Im Laufe der Zeit umfasste das Land fast die gesamte heutige
Toskana. In der Stadt Florenz entwickelte sich im Mittelalter eine republikanische Verfassung. In deren Rahmen stiegen die
Medici zu den zunächst informellen Herrschern und schließlich zu formellen Herrschern der Stadt und der Toskana auf. Nachdem ihre Herrschaft zeitweise durch eine republikanische Bewegung beendet worden war, restaurierte
Karl V. ihre Herrschaft und erhob das Land 1530 zum Herzogtum. Damit geriet es aber gleichzeitig in Abhängigkeit vom
Haus Habsburg. Versuche der Annäherung an den
Papst führten 1569 zur Erhebung zum
Großherzogtum. Nach der Anerkennung der Lehnsabhängigkeit vom Reich erkannte der Kaiser den neuen und ungewöhnlichen Titel an.
Cosimo I. de’ Medici war der eigentliche Schöpfer des toskanischen Staates durch die Ausweitung des florentiner Bürgerrechts auf die gesamte Toskana einerseits und den Aufbau einer absolutistischen Herrschaftsorganisation andererseits. Nach dem Aussterben der Familie Medici 1738 wurde die Toskana eine
Sekundogenitur des Hauses
Habsburg-Lothringen. Während seiner Herrschaft baute
Pietro Leopoldo (der spätere Kaiser Leopold II.) das Großherzogtum zu einem Musterstaat im Sinne der
Aufklärung aus. Mit Unterbrechungen während der
napoleonischen Ära blieb die Toskana bis zum Aufgehen im
Königreich Italien im Jahr 1861 habsburgisch.