Großwale


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Großwale
Als Großwale werden die Wale bezeichnet, die zu den 13 Walarten gehören, die 1946 im Internationalen Übereinkommen zur Regelung des Walfangs aufgelistet wurden. Die Einteilung der Wale in Groß- und Kleinwale ist politisch und völkerrechtlich motiviert und hat keinen wissenschaftlichen oder taxonomischen Hintergrund. Auch gibt es keine klare Grenze hinsichtlich der Körperlänge bei der Unterscheidung von Groß- und Kleinwalen. Einige Kleinwalarten erreichen durchaus die Größe des Zwergwals, der kleinsten Großwalart. Fast alle Großwale gehören zu den Bartenwalen. Die einzige Zahnwalart, die den Großwalen zugeordnet wurde, ist der Pottwal.

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