Grundgesetz Dänemarks


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Grundgesetz Dänemarks
Das Grundgesetz Dänemarks (offiziell Danmarks Riges Grundlov – „Grundgesetz des (König-)Reichs Dänemark“) ist die dänische Verfassung und wurde am 5. Juni 1849 von König Frederik VII. unterschrieben. Dieses Datum ist seitdem Nationalfeiertag in Dänemark (neben dem Geburtstag der Königin) und markiert die Einführung der konstitutionellen Monarchie und die Abschaffung des Absolutismus, der seit seiner Einführung durch Friedrich III. 1661 bestand. Es ist die Geburtsstunde des demokratischen Dänemarks mit seiner inzwischen über 150-jährigen Geschichte.

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