Die herrschaftliche Organisationsform der
Grundherrschaft - in
Österreich und anderen Gebieten auch
Erbuntertänigkeit oder Patrimonialherrschaft genannt - war eine vom
Mittelalter bis zum Jahr
1848 und der
Bauernbefreiung vorherrschende rechtliche, wirtschaftliche und soziale Besitzstruktur des ländlichen Raums. Grundherrschaft ist ein kennzeichnender Begriff aus der mittelalterlichen und neuzeitlichen Sozial- und Rechtsgeschichte.