Grundrechte (Deutschland)


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Grundrechte (Deutschland)
Grundrechte werden in Deutschland in der Bundesverfassung und in einigen Landesverfassungen gewährleistet. Im Grundgesetz sind die Grundrechte im gleichnamigen I. Abschnitt (Artikel 1 bis 19) verbürgt. Sie sind subjektive öffentliche Rechte mit Verfassungsrang, die alle Staatsgewalten binden. Für den Fall, dass die Grundrechte verletzt werden und auch der Rechtsschutz vor den übrigen Gerichten versagt, stellt das Grundgesetz mit der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht einen außerordentlichen Rechtsbehelf bereit ( Abs. 1 Nr. 4a GG).

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