Grundstückstiefe


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Grundstückstiefe
Die Grundstückstiefe bezeichnet die, ausgehend von der Straße, rückwärtige Länge eines Grundstücks. Der Begriff findet sich im Planungs- und Baurecht. Um die missverständliche Grundstückslänge zu vermeiden, wird von der (straßenseitigen) Grundstücksbreite und der Grundstückstiefe gesprochen.

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