Unter
Gutschrift versteht man im
Bankwesen die einen
Habensaldo erhöhende und den
Sollsaldo vermindernde Habenbuchung auf einem
Bankkonto. Außerdem handelt es sich um die umgangssprachliche Bezeichnung für die Korrektur einer
Rechnung zu Gunsten des Leistungsempfängers etwa infolge einer
Mängelrüge; der rechtlich korrekte Ausdruck hierfür ist allerdings
Minderung nach Abs. 1 BGB. Weiterhin kann eine
Abrechnungsgutschrift anstelle einer
Rechnung zur Abrechnung einer
Leistung verwendet werden.