Die
Haager Landkriegsordnung (HLKO) ist die Anlage zu dem während der
ersten Friedenskonferenz in
Den Haag beschlossenen zweiten Haager Abkommen von 1899 „betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs“, das 1907 im Rahmen der Nachfolgekonferenz als viertes Haager Abkommen in leicht geänderter Fassung erneut angenommen wurde. Sie ist das wichtigste der im Rahmen dieser Konferenzen entstandenen
Haager Abkommen und damit neben den
Genfer Konventionen ein wesentlicher Teil des
humanitären Völkerrechts. Die Haager Landkriegsordnung enthält für den
Kriegsfall Festlegungen zur Definition von
Kombattanten, zum Umgang mit
Kriegsgefangenen, zu Beschränkungen bei der Wahl der Mittel zur
Kriegführung, zur Verschonung bestimmter Gebäude und Einrichtungen von sozialer und gesellschaftlicher Bedeutung, zum Umgang mit
Spionen, für
Kapitulationen und
Waffenstillstandsvereinbarungen sowie zum Verhalten einer
Besatzungsmacht in einem besetzten Territorium. Zum Umgang mit verletzten und erkrankten Soldaten verweist die Haager Landkriegsordnung auf die erste Genfer Konvention in den Fassungen von 1864 beziehungsweise 1906.