Die
Haftbeschwerde ist ein
Rechtsbehelf gegen den
Haftbefehl. Die
Beschwerde kann jederzeit eingelegt werden und ist nicht an Fristen gebunden. Das Rechtsmittel gegen die ablehnende Entscheidung auf die Haftbeschwerde hin ist die
weitere Beschwerde (zuständig ist dann in der Regel das
Oberlandesgericht gem.
StPO).