Haftprüfung


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Haftprüfung
Das Recht auf Haftprüfung gilt als eines der historisch am frühesten anerkannten Menschenrechte. Mit dem englischen Habeas-Corpus-Gesetz von 1679 ist es erstmals gesetzlich verankert worden. Heute ist es unter anderem in Abs. 3 und 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergelegt. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Haftbeschwerde.

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