Als
Halbleinen können Erzeugnisse bezeichnet werden, bei denen die
Kette aus reinem
Baumwollgarn und der
Schuss aus reinem
Leinengarn besteht und dabei der Hundertsatz des Leinens mindestens 40 % des Gesamtgewichts des
entschlichteten Gewebes ausmacht. Die Angabe „Kette reine Baumwolle“ und „Schuss reiner Flachs (bzw. reines Leinen)“ muss unbedingt beigefügt sein..