Handelskauf


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Handelskauf
Der Handelskauf ist ein Kaufvertrag,  BGB, der für mindestens einen Vertragspartner ein Handelsgeschäft ist. Für den Handelskauf gelten ergänzend die Vorschriften der  HGB. Die Spezialregelungen zum Handelskauf sollen Kaufleuten eine beschleunigte Durchführung des Vertrages ermöglichen und die rechtliche Stellung des Verkäufers verbessern.

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