Der
Handelskauf ist ein
Kaufvertrag,
BGB, der für mindestens einen Vertragspartner ein
Handelsgeschäft ist. Für den Handelskauf gelten ergänzend die Vorschriften der
HGB. Die Spezialregelungen zum Handelskauf sollen
Kaufleuten eine beschleunigte Durchführung des Vertrages ermöglichen und die rechtliche Stellung des Verkäufers verbessern.