Das
Handelsrecht in
Bulgarien reguliert die Geschäftstätigkeit der Kaufleute. Im bulgarischen Handelsgesetz () findet sich die rechtliche Regelung des Handelsrechts. Theoretisch wird das Handelsrecht in zwei Teilen abgesordnet – Allgemeiner Teil und Handelsgeschäfte. Die Vorschriften des Handelsrechts betreffen die kaufmännlichen Beziehungen unter den Geschäftspartnern und die wettbewerbsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen jedes Kaufmannes zu anderen Unternehmern.