Handelsrecht (Bulgarien)


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Handelsrecht (Bulgarien)
Das Handelsrecht in Bulgarien reguliert die Geschäftstätigkeit der Kaufleute. Im bulgarischen Handelsgesetz () findet sich die rechtliche Regelung des Handelsrechts. Theoretisch wird das Handelsrecht in zwei Teilen abgesordnet – Allgemeiner Teil und Handelsgeschäfte. Die Vorschriften des Handelsrechts betreffen die kaufmännlichen Beziehungen unter den Geschäftspartnern und die wettbewerbsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen jedes Kaufmannes zu anderen Unternehmern.

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