Eine
Hauptstadt ist ein politisches Zentrum eines
Staates und oft Sitz der obersten Staatsgewalten:
Parlament,
Monarch,
Regierung,
Oberstes Gericht. Dieser Status ist oftmals per
Verfassungsgesetz deklariert. Selten weicht der
Regierungssitz ab; so zum Beispiel in den
Niederlanden,
Bolivien,
Tansania und
Malaysia sowie von 1990 bis 1999 in Deutschland. Auch gibt es Hauptstädte, die räumlich vom judikativen Verfassungsorgan getrennt sind, so in
Deutschland und
Tschechien. Vor allem in
Bundesstaaten können die obersten Organe der
Staatsgewalt auf mehrere Städte verteilt sein. Oft gibt es abweichende
Finanz-,
Industrie-,
Verkehrs-,
Wissenschafts- und
Kulturzentren.