Der
Hauptwohnsitz spielt in Ländern, in denen es möglich ist, mehrere
Wohnsitze zu haben, eine besondere rechtliche Rolle. Hauptwohnsitz einer Person ist allgemein der Wohnsitz, bei welchem sie sich überwiegend aufhält. Ein Wohnsitz, der nicht Hauptwohnsitz ist, wird als Neben- bzw.
Zweitwohnsitz bezeichnet.