Der
Hausfriedensbruch ist die
vorsätzliche Verletzung des
verfassungsrechtlich geschützten Gutes der Unverletzlichkeit befriedeter
Besitztümer. Der Hausfriedensbruch ist in Deutschland – trotz seiner Einordnung in den 7. Abschnitt des
StGB (
„Straftaten gegen die öffentliche Ordnung“) ein Straftatbestand, der ausschließlich das individuelle
Hausrecht schützt.