Das
Gesinde (regional auch „die
Leute“) bezeichnet die zu häuslichen Arbeitsleistungen verpflichteten (Deputatgesinde) oder verdingten (Hausgesinde)
Dienstboten eines
Grund- oder
Gutsherrn. Der Ursprung des Begriffes liegt in
althochdeutsch gisind „
Gefolgsmann“, d. h. im eigentlichen Sinne „derjenige, der den gleichen Weg hat“.