Das
Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) definiert Grundsätze für das
Haushaltsrecht des Bundes und der Länder. Es beruht auf der Ermächtigung in Abs. 4
Grundgesetz:
Bundeshaushaltsordnung (BHO) und Landeshaushaltsordnungen (LHO) übernehmen deshalb die Regelungen des HGrG, ergänzen und konkretisieren sie.