Das Amt des
Hausmeiers (oder
Majordomus bzw.
maior domus, aus ‚der Verwalter‘ und ‚das Haus‘), also des ‚Verwalters des Hauses‘, zählte zu den
Ämtern des
frühmittelalterlichen Hofes. Im
Merowingerreich gewannen die Hausmeier schließlich großen Einfluss und bestimmten maßgeblich die Politik des Reiches.