Haustürgeschäft


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Haustürgeschäft
Das Haustürgeschäft ist ein inzwischen veralteter Rechtsbegriff für Verträge, die in bestimmten Situationen geschlossen werden, hauptsächlich bei einem Vertreterbesuch (siehe dazu DirektvertriebReisegewerbeHandelsvertreterReisender und Hausierer) oder auf einer Kaffeefahrt.

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