Unter
Hegemonie (von
altgriechisch hēgemonía ‚ Heerführung, Hegemonie, Oberbefehl‘; dieses von
hēgemṓn ‚ Führer, Anführer‘) versteht man die Vorherrschaft oder Überlegenheit einer Institution, eines Staates, einer Organisation oder eines ähnlichen Akteurs in politischer, militärischer, wirtschaftlicher, religiöser und/oder
kultureller Hinsicht. Gegenüber einem
Hegemonen (dem Machthaber in der Hegemonie) haben andere Akteure nur eingeschränkte Möglichkeiten, ihre eigenen Vorstellungen und Interessen praktisch durchzusetzen. Die theoretische/juristische Möglichkeit dazu mag zwar gegeben sein, doch die Umsetzung scheitert meist an den Einflussmöglichkeiten und der Übermacht des Hegemons.