Heilpraktikergesetz


Deutschsprachige Wikipedia - Die freie EnzyklopädieDownload this dictionary
Heilpraktikergesetz
Das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939 regelt die Voraussetzungen zur Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ und enthält Ordnungswidrigkeits- und Straftatbestände. Vormals war die Ausübung der Heilkunde in der Reichsgewerbeordnung geregelt (nach den Grundsätzen der so genannten Kurierfreiheit). Die Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (HeilprGDV 1) vom 17. Februar 1939 regelt die Voraussetzungen der Genehmigung, unter anderem die amtsärztliche Überprüfung.

Mehr unter Wikipedia.org...


© Dieser Eintrag beinhaltet Material aus Wikipedia® und ist lizensiert auf GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons Attribution-ShareAlike License